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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte lies dir die AGB durch

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die Buchung von Kursveranstaltungen beim Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien (MAWZ Wien) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Mit der Reservierung eines Kursplatzes, welche über das Online-Reservierungsformular auf der Homepage bzw. auf der Buchungsplattform Eventbrite erfolgen kann, bietet/en der/die Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kauf oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch das Medizinische Aus- und Weiterbildungszentrum Wien zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Bestätigung (Reservierungsbestätigung) per E-Mail.

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Reservierung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung der Buchung keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien in Verbindung zu setzen.

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

1. Die Leistungsverpflichtung des Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.

2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Veranstalter verbindlich.

3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Das Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Das Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien (MAWZ Wien) ist berechtigt das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Buchung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro (EUR).

§ 4 Zahlung

1. Bei der Buchung einer Kursveranstaltung beim Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien ist die Zahlung davor fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

2. Wird der Preis bis spätestens am Veranstaltungstag nicht bezahlt, so kann das Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien die Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 belasten.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

1. Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber des Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des Namens schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien.

2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht das Medizinische Aus- und Weiterbildungszentrum Wien (MAWZ Wien) unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

Kostenlose Stornierung bis spätestens 30 Tage vor der Kursveranstaltung
Ab Zugang der Bestätigung vom 30.Tag bis zum 3.Tag vor Beginn der gebuchten Kursveranstaltung: 70% des ursprünglich zu zahlenden Kursbetrages
Vom 3. Tag bis zum Tag des Beginns: 100% des ursprünglich zu zahlenden Kursbetrages
Bei Nichterscheinen / Nichtantritt: 100% des ursprünglich zu zahlenden Kursbetrages

3. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Buchungstermins besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat das Medizinische Aus- und Weiterbildungszentrum Wien Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Buchungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Medizinische Aus- und Weiterbildungszentrum Wien an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.

4. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

5. Rücktritt durch Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen

5.1. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 – 2 durch Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.

5.2. Wird die Buchung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Räumlichkeiten oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann das Medizinische Aus- und Weiterbildungszentrum Wien ein Entgelt verlangen.

Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Das Medizinische Aus- und Weiterbildungszentrum Wien hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.

5.3. Das Medizinische Aus- und Weiterbildungszentrum Wien kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze anderer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt das Medizinische Aus- und Weiterbildungszentrum Wien, so behält er den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis.

§ 8 Haftung

1. Die Haftung des Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

5. Soweit die Haftung des Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Medizinischen Aus- und Weiterbildungszentrum Wien findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

2. Der Teilnehmer kann das Medizinische Aus- und Weiterbildungszentrum Wien nur an dessen Sitz klagen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem Datenschutzgesetz und der Datenschutzrichtlinien geschützt.

Letzte Überarbeitung: Januar 2019

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Kursort

Krugerstraße 13, 1010 Wien