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Ministerrat beschließt Gesundheitsreform 2012

Ministerrat beschließt Gesundheitsreform 2012

Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich 2012 auf die Grundsätze einer umfassenden Gesundheitsreform geeinigt. Demnach werden die Spitäler und niedergelassenen Praxen künftig gemeinsam finanziell gesteuert. Zudem dürfen die Kosten für das Gesundheitswesen nicht stärker steigen als das Wirtschaftswachstum. 

Heute Dienstag, der 15.Jänner 2013, hat der Ministerrat die Gesundheitsreform 2012 endgültig beschlossen. "Die Reform wird unser Gesundheitssystem für die kommenden Generationen absichern. So können auch in Zukunft die Leistungen weiter ausgebaut werden", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger am Rande des heutigen Ministerrats. 

Durch die bessere Abstimmung zwischen den Spitälern und Arztpraxen soll die Qualität der Behandlungen erhöht werden. Erstmals stünden die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt und nicht mehr die einzelnen Institutionen, so der Minister.

Alle ziehen an einem Strang

"Während in der Vergangenheit Bund, Länder und Sozialversicherung nebeneinander die Gesundheitsversorgung geplant haben, werden jetzt erstmals alle Partner an einem Strang ziehen und gemeinsam die Versorgung der Patientinnen und Patienten organisieren. Mir ist es gelungen, alle Partner an einen Tisch zu holen und eine große Reform zu verhandeln. Die beiden 15a-Vereinbarungen, die den Kern der Reform bilden, können nun dem Nationalrat vorgelegt werden", erklärte Bundesminister Stöger. 

"In dieser Legislaturperiode sind viele wesentliche Modernisierungsschritte im Gesundheitssystem gelungen. Durch das Kassensanierungspaket konnten die Sozialversicherungsträger, die zu Beginn meiner Amtszeit noch stark verschuldet waren, den überwiegenden Teil ihrer Schulden abbauen und stehen jetzt wieder auf soliden Beinen. Durch die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA wird die Zettelwirtschaft beim Arztbesuch beendet und die Qualität für die Patientinnen und Patienten massiv erhöht. Gerade gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten können durch ELGA erkannt und verhindert werden. Gemeinsam mit der Gesundheitsreform 2012 haben das Kassensanierungspaket und ELGA unser Gesundheitssystem fit für die Zukunft gemacht. Und was mir besonders wichtig ist: Gleichzeitig haben wir die Leistungen für die Menschen verbessert, etwa durch die Ausweitung des gratis Kinderimpfprogramms oder die Erweiterung der Leistungen der Zahnambulatorien. Die Bevölkerung kann sich auf unser Gesundheitssystem verlassen", so Minister Alois Stöger abschließend.

Finanzverantwortung als wichtiger Markstein

Bundeskanzler Werner Faymann betonte nach dem Ministerrat: "Die gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzverantwortung im Gesundheitssystem ist ein wichtiger Markstein." Der Kanzler rief in Erinnerung, dass eine Kostendämpfung von mehr als drei Mrd. Euro bis 2016 "aufgrund der Kompetenzaufteilung in unserem Föderalismus" viele nicht für möglich gehalten hätten. Das Beste für die Patienten könne nur gelingen, wenn es zu einer Bündelung der Verantwortung kommt. Der Kanzler sprach Gesundheitsminister Alois Stöger, der Finanzministerin, den Landeshauptleuten und allen Beteiligten seinen Dank aus, dass es zu diesem "wichtigen Ergebnis" gekommen ist.

Reformvorhaben

  • Bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung
  • Niederschwelliger Zugang für Patientinnen und Patienten
  • Langfristige Sicherung und Ausbau der hohen Qualität der Gesundheitsversorgung
  • Zielgerichteter Einsatz von Steuern und Beiträge der Bevölkerung
  • Weiterentwicklung von Organisation und Steuerungsmechanismen auf Bundes- und Landesebene nach dem Prinzip der Wirkungsorientierung: Versorgungs- als auch Finanzziele werden festgelegt und ein Monitoring eingeführt, um die Erreichung der Ziele messbar zu machen
  • Der Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) ist über die Periode bis 2016 an das zu erwartende durchschnittliche nominelle Wachstum des Bruttoinlandsprodukts heranzuführen (plus 3,6% pro Jahr)
  • Versorgung der Patienten zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort mit optimaler medizinischer und pflegerischer Qualität
  • Transparente, patientenorientierte Qualität im Gesundheitswesen
  • Verbesserung der Behandlungsprozesse insbesondere durch die Optimierung von Organisationsabläufen und der Kommunikation
  • Forcierung der Einrichtung von multiprofessionellen und integrativen Versorgungsformen auf allen Versorgungsebenen
  • Zielgerichteter Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention

Neue Strukturen im Dienst der Patienten

  • Bedarfsorientierte Versorgungs- und Leistungsdichte im akutstationären und ambulanten Bereich wird neu festgelegt.
  • Der Anteil der tagesklinischen bzw. der ambulanten Leistungserbringung für festgelegte ausgewählte Leistungen wird erhöht.
  • Durch die medizinisch und gesamtwirtschaftlich begründete Verlagerung von Leistungen in den tagesklinischen bzw. in den ambulanten Bereich (Spitalsambulanzen, selbstständige Ambulatorien sowie niedergelassener Bereich) wird der vollstationäre Bereich in den Spitälern entlastet.
  • Der Anteil der ambulanten Versorgungsstruktur mit Öffnungszeiten zu Tagesrand- und Wochenendzeiten und der Anteil interdisziplinärer Versorgungsmodelle in der ambulanten Versorgungsstruktur wird ausgebaut.
  • Die Primärversorgung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wird gestärkt. 

Weitere Informationen

Details zu sämtlichen Änderungen und weitere Informationen finden Sie unter http://www.sozialministerium.at/